"
2. Erbrochenes nicht wegschütten."
3. Hospitalisation. Mitnahme von Pilzresten, Mahlzeitenresten, Erbrochenem."
4. Überwachung aller Teilnehmer an der inkriminierten Mahlzeit."
5. Soll Erbrechen provoziert werden in Situationen, in denen ein Arzt nicht in angemessener Frist erreichbar ist, führen 3 gehäufte Kaffeelöffel Kochsalz in 3 dl lauwarmem Wasser zum Erfolg."
6. Bei Kleinkindern und Schulkindern bis zu 8 Jahren ist diese Massnahme zu unterlassen, wegen der Gefahr einer Kochsalzintoxikation beim Ausbleiben des Erbrechens"